KFZ Versicherung wechseln: So einfach geht's
Wechseln Sie Ihre KFZ Versicherung in nur 5 Schritten. Vergleichen Sie zuerst kostenlos über 250 Tarife und finden Sie den besten.
KFZ Versicherung wechseln: Lohnt sich das?

Ja, ein KFZ Versicherung Wechsel lohnt sich fast immer. Laut einer Umfrage des GDV sparen Wechsler durchschnittlich 350 Euro pro Jahr. Bei einigen Fahrergruppen können die Ersparnisse sogar 850 Euro und mehr betragen.
Der Wechsel ist einfacher als viele denken. Mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung und dem Vergleichsrechner finden Sie schnell den passenden neuen Tarif.
KFZ Versicherung wechseln: Die 5 Schritte
Schritt 1: Aktuellen Vertrag prüfen
Prüfen Sie Ihre aktuelle Versicherungspolice. Wichtige Informationen:
- Versicherungsbeginn und -ende
- Kündigungsfrist (meist 4 Wochen zum Jahresende)
- Aktuelle Schadenfreiheitsklasse
- Aktuelle Deckung und Prämie
Schritt 2: Neuen Tarif vergleichen
Nutzen Sie unseren KFZ-Tarifrechner, um die aktuell besten Tarife zu finden. Vergleichen Sie mindestens 10 Angebote hinsichtlich:
- Jährlicher Prämie
- Deckungssummen
- Selbstbeteiligung
- Zusatzleistungen
- Bewertungen des Versicherers
Schritt 3: Alte Versicherung kündigen
Kündigen Sie Ihre alte KFZ Versicherung fristgerecht. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 4 Wochen zum Ablauf des Versicherungsjahres. Bei einer Prämienanpassung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Wichtig: Kündigen Sie erst, wenn Sie eine Zusage der neuen Versicherung haben. So vermeiden Sie eine Lücke in Ihrer Versicherungsdeckung.
Schritt 4: Neue Versicherung abschließen
Schließen Sie den neuen Vertrag online oder telefonisch ab. Sie benötigen:
- Fahrzeugschein
- Führerschein
- Letzte SF-Klassen-Bescheinigung
- Bankverbindung für die Beitragszahlung
Schritt 5: Ummeldung durchführen
Der neue Versicherer meldet Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle elektronisch an. Sie erhalten eine neue Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).
KFZ Versicherung wechseln: Kündigungsfristen
| Kündigungsgrund | Frist | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung | 4 Wochen | Zum Jahresende |
| Beitragserhöhung | 4 Wochen | Zum Anpassungstermin |
| Schadensfall (Vollkasko) | 4 Wochen | Nach Schadenregulierung |
| Fahrzeugwechsel | Keine | Sofort möglich |
| Umzug | 4 Wochen | Zum Umzugstermin |
KFZ Versicherung wechseln: Tipps für maximale Ersparnis
- Vergleichen Sie mindestens 4 Wochen vor Ablauf
- Nutzen Sie Wechsler-Rabatte
- Prüfen Sie die Schadenfreiheitsklasse-Übertragung
- Achten Sie auf versteckte Kosten
- Lesen Sie Bewertungen des neuen Versicherers
KFZ Versicherung wechseln trotz Schaden
Ein Schadensfall muss nicht das Ende sein. Nach einem Schaden haben Sie:
- Bei Vollkasko-Leistungen: Sonderkündigungsrecht nach Regulierung
- Bei Haftpflicht: Kein Sonderkündigungsrecht (außer bei Beitragserhöhung)
- SF-Klasse wird neu eingestuft – Vergleich lohnt sich besonders
KFZ Versicherung wechseln und SF-Klasse mitnehmen
Ihre Schadenfreiheitsklasse können Sie beim Wechsel mitnehmen. Der neue Versicherer übernimmt Ihre SF-Klasse und gewährt den entsprechenden Rabatt.
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Alexander Malzer empfiehlt
Das Wechseln der KFZ Versicherung ist eine der effektivsten Methoden, um dauerhaft Geld zu sparen. Viele Autofahrer scheuen den Wechsel, weil sie denken, es sei kompliziert. Das Gegenteil ist der Fall: Ein Wechsel ist in wenigen Minuten erledigt und kann Ihnen jedes Jahr hunderte Euro ersparen.
Versicherungsexperte mit über 15 Jahren Erfahrung im deutschen KFZ-Versicherungsmarkt. Spezialisiert auf Tarifoptimierung und Schadenfreiheitsrabatte.
Häufige Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema
Vergleichen Sie Tarife, wählen Sie einen neuen Anbieter, kündigen Sie die alte Versicherung fristgerecht und schließen Sie den neuen Vertrag ab.
Meist zum Jahresende mit 4 Wochen Kündigungsfrist. Bei Beitragserhöhungen oder Schadensfällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Ja, Ihre Schadenfreiheitsklasse wird beim Wechsel übernommen. Der neue Versicherer gewährt den entsprechenden Rabatt.
Der Wechsel selbst ist kostenlos. Sie sparen durch den Wechsel durchschnittlich 350 EUR pro Jahr.
Ja, bei Vollkasko-Schäden haben Sie ein Sonderkündigungsrecht nach Regulierung des Schadens.
Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Jahresende. Bei Sonderkündigungsrechten ebenfalls 4 Wochen.
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